Eine neue Richtlinie ermöglicht die Förderung von Beratungsleistungen für Waldbesitzer und Landwirte.
Der dafür gewährte Zuschuss kann bis zu 80% der förderfähigen Beratungsausgaben, maximal jedoch 1.500 Euro jährlich betragen.
Anträge können noch bis 15. Mai 2013 gestellt werden.
Alle Informationen hierzu auf den Seiten der Landesanstalt für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
NICHT VERFUEGBAR